Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Bestimmen zur Tötung

Definition

Der Täter wurde zur Tötung bestimmt, wenn der Tatentschluss beim Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Sterbewilligen hervorgerufen wurde (§ 216 I StGB).

Das Bestimmen zur Tötung ist das prägende Merkmal der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), die als Privilegierung gegenüber dem Totschlag eine mildere Strafe vorsieht. Erforderlich ist, dass das Tötungsverlangen handlungsleitend wird; ein bloßes Einverständnis genügt nicht. Examensrelevant sind die Abgrenzung zur straflosen Beihilfe zur Selbsttötung anhand des Tatherrschaftskriteriums sowie das Verhältnis zur Sterbehilfe. Das Verlangen muss ausdrücklich und ernstlich sein und von einem urteilsfähigen Sterbewilligen stammen. Aufbau und Streitstände erläutert der Beitrag § 216 StGB (Tötung auf Verlangen).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten