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Definition: Betrieb eines Kraftfahrzeugs

Definition

Nach der herrschenden verkehrstechnischen Auffassung entsteht eine Rechts- oder Rechtsgutsverletzung bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (§ 7 I StVG), wenn ein naher örtlicher und zeitlicher (innerer) Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung besteht.

Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist zentrale Voraussetzung der Gefährdungshaftung nach § 7 I StVG. Nach der h.M. (verkehrstechnische Auffassung) genügt ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung – auch ruhende, verkehrsbeeinflussend abgestellte Fahrzeuge sind danach „in Betrieb“. Die Gegenauffassung (maschinentechnische Auffassung) verlangt demgegenüber, dass der Motor läuft und das Fahrzeug sich dadurch bewegt. In der Klausur ist der h.M. zu folgen, da Systematik und Schutzzweck des StVG auch den ruhenden Verkehr erfassen. Mehr dazu im Artikel zu Haftung im Straßenverkehr.

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