Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Bestimmen

Definition

Bestimmen im Sinne des § 120 I StGB meint das Hervorrufen des Entschlusses zur Selbstbefreiung.

Die Tathandlung des Bestimmens dient bei § 120 StGB der Pönalisierung der Anstiftung zur Selbstbefreiung, die als solche straflos bleibt, da es an einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat fehlt. Die Anforderungen entsprechen strukturell denen der Anstiftung nach § 26 StGB. Einen vertiefenden Überblick über Tatobjekt, Tathandlungen und die Qualifikation nach Abs. 2 bietet der Artikel § 120 StGB (Gefangenenbefreiung).

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten