Definition
Agent provocateur (Lockspitzel) ist eine Person, die einen anderen zur Begehung einer Straftat anstiftet, obwohl ihr Vorsatz nicht auf die Vollendung, sondern von vornherein nur auf das Versuchsstadium der Haupttat gerichtet ist – etwa um den Täter zu überführen. Mangels Vollendungsvorsatzes entfällt nach h.M. die Strafbarkeit wegen Anstiftung (§ 26 StGB).
Die Rechtsfigur ist in der Klausur ein beliebter Prüfstein für das Vorsatzerfordernis bei der Anstiftung: Wer nur einen Versuch provozieren will, dem fehlt der doppelte Anstiftervorsatz. Examensrelevant wird es vor allem im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmethoden (verdeckte Ermittler) und der Frage, ob und wie sich eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation auf die Strafzumessung oder ein etwaiges Verfahrenshindernis auswirkt – ein Dauerbrenner der Rechtsprechung von EGMR und BGH. Mehr zum Prüfungsschema und zum doppelten Anstiftervorsatz im Artikel zu § 26 StGB (Anstiftung).
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