Definition
Adäquat-kausal ist eine Bedingung nur, wenn sie nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge, also nach der allgemeinen Lebenserfahrung, geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen.
Die Adäquanztheorie dient dazu, die von der Conditio-sine-qua-non-Formel erfasste, uferlose Kausalkette einzugrenzen, indem völlig unwahrscheinliche und atypische Kausalverläufe ausgeschieden werden. Im Zivilrecht bildet sie traditionell das Korrektiv der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität, etwa bei § 823 I BGB. Im Strafrecht hat sie demgegenüber weitgehend der moderneren Lehre von der objektiven Zurechnung Platz gemacht, die konkretere Zurechnungskriterien wie das erlaubte Risiko heranzieht. Mehr dazu im Artikel zu Kausalität und Zurechnung.
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