Definition
Der Vindikationsanspruch ist der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer einer Sache aus § 985 BGB. Er setzt voraus, dass der Anspruchsteller Eigentümer und der Anspruchsgegner Besitzer der Sache ist und dem Besitzer kein Recht zum Besitz nach § 986 BGB zusteht (Vindikationslage).
Klausurhinweis: Der Begriff geht auf die römischrechtliche „rei vindicatio“ zurück.
In der Klausur steht § 985 BGB meist am Anfang der dinglichen Ansprüche und verlangt eine saubere Prüfung der Eigentumslage, oft über mehrere Übereignungen hinweg (historischer Aufbau). Das Recht zum Besitz aus § 986 BGB ist nach herrschender Meinung eine Einwendung und daher von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Vindikationslage ist zugleich Voraussetzung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 987 ff. BGB). Umstritten ist, inwieweit allgemeines Schuldrecht anwendbar ist; der BGH lässt §§ 280 I, III, 281 BGB unter Beachtung der Wertungen der §§ 987 ff. BGB zu.