Vertragsverhandlungen

Definition

Vertragsverhandlungen sind die auf den Abschluss eines Vertrages gerichteten Kontakte zwischen den künftigen Vertragsparteien, die über eine bloße Vertragsanbahnung hinausgehen. Mit ihrer Aufnahme entsteht nach § 311 II Nr. 1 BGB ein vorvertragliches Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten nach § 241 II BGB (culpa in contrahendo); deren schuldhafte Verletzung begründet einen Schadensersatzanspruch aus §§ 280 I, 311 II Nr. 1, 241 II BGB.

Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ist der klassische Fall der in § 311 II BGB kodifizierten culpa in contrahendo. Abzugrenzen ist sie von der Vertragsanbahnung (§ 311 II Nr. 2 BGB), bei der eine Partei dem anderen Teil die Möglichkeit der Einwirkung auf ihre Rechtsgüter gewährt, und von ähnlichen geschäftlichen Kontakten (§ 311 II Nr. 3 BGB). Ein wirksamer Vertragsschluss ist für die Haftung nicht erforderlich; typische Fallgruppen sind der Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund und Aufklärungspflichtverletzungen. In der Klausur ist die Anspruchsgrundlage vollständig als §§ 280 I, 311 II Nr. 1, 241 II BGB zu zitieren.

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