Definition
Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag i.S.d. § 650a II BGB, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung ist.
Instandhaltungsverträge erweitern den Anwendungsbereich des Bauvertragsrechts über die reine Neuerrichtung hinaus auf Erhaltungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken. Praktische Bedeutung erlangt die Norm etwa bei Sanierungs- oder Reparaturarbeiten, sofern diese für die Substanz oder Funktionsfähigkeit wesentlich sind – reine Schönheitsreparaturen genügen nicht. Über die Rechtsfolgen (§§ 650b ff. BGB, Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung) informiert der Artikel Bauvertrag (§ 650a BGB).
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