Definition
Die Geschäftsführungs-/Vertretungsbefugnis meint die Berechtigung zur Ausübung der eingeräumten Rechtsmacht. Sie betrifft das rechtliche Dürfen im Verhältnis zum Vertretenen.
Die Vertretungsbefugnis ist von der Vertretungsmacht als solcher zu unterscheiden: Während die Vertretungsmacht das rechtliche Können beschreibt, also ob eine Erklärung überhaupt wirksam für den Vertretenen wirkt, betrifft die Vertretungsbefugnis das interne rechtliche Dürfen im Verhältnis zum Vertretenen, etwa aus einem zugrunde liegenden Auftrags- oder Gesellschaftsverhältnis. Ein Handeln ohne Vertretungsbefugnis, aber mit Vertretungsmacht bleibt im Außenverhältnis wirksam und löst allenfalls Schadensersatzansprüche im Innenverhältnis aus. Die Grundlagen der Stellvertretung erläutert der Artikel Stellvertretung (Grundlagen & Prüfung).
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