Vergehen

Definition

Vergehen sind nach § 12 II StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Maßgeblich ist der abstrakte Strafrahmen des Tatbestands; Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle bleiben nach § 12 III StGB außer Betracht.

Die Einordnung als Vergehen oder Verbrechen hat erhebliche Folgen: Der Versuch eines Vergehens ist nur strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 I StGB), und die versuchte Beteiligung nach § 30 StGB setzt ein Verbrechen voraus. Prozessual ermöglichen nur Vergehen die Einstellung nach §§ 153, 153a StPO und den Strafbefehl nach § 407 StPO. Ein typischer Fehler betrifft Qualifikationen und Regelbeispiele: Qualifikationen bilden eigene Tatbestände mit eigenem Strafrahmen, während Regelbeispiele wie in § 243 StGB den Deliktscharakter nicht verändern.

4,9 bei Google · über 10.000 Studierende

In der App lernst du mit Fällen weiter.

Lernpfade und geführte Fälle findest du in der Bibliothek.