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Definition: Straßenverkehr

Definition

Straßenverkehr meint den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die allgemein zugänglich sind und dadurch faktisch durch jedermann bzw. einen zufälligen Personenkreis genutzt werden können.

Maßgeblich ist die faktische Öffentlichkeit: Auch private Flächen wie Supermarktparkplätze können zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, solange sie einem unbestimmten Personenkreis offenstehen. Das Merkmal entscheidet in der Klausur über die Anwendbarkeit der Verkehrsdelikte – etwa bei der Frage, ob ein Unfall im Straßenverkehr vorliegt. Vertiefend: § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

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