Staatsgebiet

Definition

Das Staatsgebiet ist der räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche einschließlich des Erdinneren, des darüberliegenden Luftraums und gegebenenfalls des Küstenmeers, über den sich die Gebietshoheit eines Staates erstreckt.

Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist es neben Staatsvolk und Staatsgewalt konstitutives Merkmal eines Staates.

Das Staatsgebiet gehört zu den Grundbegriffen des Staatsorganisationsrechts und des Völkerrechts. An die Gebietshoheit knüpft etwa der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts nach § 3 StGB an (Territorialitätsprinzip). Für die Bundesrepublik zählt die Präambel des Grundgesetzes die Länder auf, deren Gebiete zusammen das Bundesgebiet bilden. In der Klausur taucht der Begriff vor allem bei der Frage nach der Staatsqualität auf, etwa der Länder im Bundesstaat. Wichtig: Das Staatsgebiet muss nicht exakt abgegrenzt sein, Grenzstreitigkeiten lassen die Staatsqualität unberührt.

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