Definition
Splittersiedlung ist eine Ansammlung baulicher Anlagen im Außenbereich, die mangels ausreichenden Gewichts oder organischer Siedlungsstruktur keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 I BauGB bildet. Lässt ein Vorhaben die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten, beeinträchtigt es öffentliche Belange (§ 35 III 1 Nr. 7 BauGB).
In der Baurechtsklausur taucht die Splittersiedlung meist bei sonstigen Vorhaben nach § 35 II BauGB auf. Entscheidend ist die Abgrenzung zum Ortsteil: Fehlt der Bebauung das nötige Gewicht oder ist sie Ausdruck unorganischer Siedlungsstruktur, liegt Außenbereich vor. Nicht jede Splittersiedlung ist unerwünscht; die Rechtsprechung verlangt einen Vorgang der Zersiedelung, etwa wegen einer Vorbildwirkung für weitere Bauwünsche. Teilprivilegierten Vorhaben nach § 35 IV 1 BauGB kann der Belang nicht entgegengehalten werden; dasselbe gilt für Wohnvorhaben im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung nach § 35 VI BauGB.
