Staat

Definition

Staat ist nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ein auf einem abgegrenzten Staatsgebiet dauerhaft lebendes Staatsvolk, das einer effektiven, nach innen und außen unabhängigen Staatsgewalt unterworfen ist. Fehlt eines der drei Elemente, liegt kein Staat im Rechtssinne vor.

Die Drei-Elemente-Lehre prägt bis heute das Völkerrecht und wird in Art. 1 der Montevideo-Konvention von 1933 um die Fähigkeit ergänzt, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen. Im Staatsorganisationsrecht begegnet der Begriff vor allem beim Bundesstaatsprinzip: Nach h. M. besitzen neben dem Bund auch die Länder Staatsqualität, weil sie über eigenes Gebiet, eigenes Volk und eigene, nicht vom Bund abgeleitete Staatsgewalt verfügen. Klausurrelevant ist zudem die Abgrenzung zu Staatenbünden und supranationalen Organisationen wie der EU, der nach dem BVerfG die Kompetenz-Kompetenz fehlt.

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