Definition
Sozialansprüche sind auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhende Ansprüche der Gesellschaft gegen ihre einzelnen Gesellschafter.
Die gerichtliche Durchsetzung von Sozialansprüchen erfolgt seit dem Inkrafttreten des MoPeG über die sogenannte actio pro socio, die in § 715b BGB gesetzlich geregelt ist. Danach kann ein einzelner Gesellschafter den Anspruch der Gesellschaft im eigenen Namen, aber auf Leistung an die Gesellschaft, gegen einen Mitgesellschafter geltend machen. Dieses Klagerecht ist gegenüber der Geltendmachung durch die geschäftsführungsbefugten Organe subsidiär. Vertiefend dazu der Artikel Sozialansprüche.
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