Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Sozialansprüche

Definition

Sozialansprüche sind auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhende Ansprüche der Gesellschaft gegen ihre einzelnen Gesellschafter.

Die gerichtliche Durchsetzung von Sozialansprüchen erfolgt seit dem Inkrafttreten des MoPeG über die sogenannte actio pro socio, die in § 715b BGB gesetzlich geregelt ist. Danach kann ein einzelner Gesellschafter den Anspruch der Gesellschaft im eigenen Namen, aber auf Leistung an die Gesellschaft, gegen einen Mitgesellschafter geltend machen. Dieses Klagerecht ist gegenüber der Geltendmachung durch die geschäftsführungsbefugten Organe subsidiär. Vertiefend dazu der Artikel Sozialansprüche.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten