Definition
Die Sicherungszession (Sicherungsabtretung) ist die Abtretung einer Forderung nach § 398 BGB, durch die der Zedent dem Zessionar eine Sicherheit für eine Verbindlichkeit verschafft. Der Zessionar wird nach außen voller Forderungsinhaber, ist im Innenverhältnis aber durch die Sicherungsabrede treuhänderisch gebunden.
Klausurhinweis: Die Sicherungszession ist nicht akzessorisch; nach dem Abstraktionsprinzip ist die Abtretung von der Sicherungsabrede zu trennen.
In der Praxis erfolgt die Sicherungszession meist still: Der Schuldner wird nicht informiert, und der Zedent zieht die Forderung aufgrund einer Einziehungsermächtigung weiter selbst ein. Häufig werden als Globalzession auch künftige Forderungen abgetreten, was ihre hinreichende Bestimmbarkeit voraussetzt. Klausurklassiker ist die Kollision mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt: Nach der Vertragsbruchtheorie ist eine Globalzession ohne dingliche Teilverzichtsklausel nach § 138 I BGB sittenwidrig. Weitere Prüfpunkte sind die anfängliche Übersicherung und der Freigabeanspruch des Sicherungsgebers. In der Insolvenz des Zedenten berechtigt die Sicherungszession nach § 51 Nr. 1 InsO nur zur abgesonderten Befriedigung.