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Definition: Sicherungsanordnung

Definition

  • Es handelt sich bei der Sicherungsanordnung (§ 123 I 1 VwGO) um einen bereits bestehenden Zustand (status quo), bezüglich dessen der Antragsteller erreichen möchte, dass sich dieser nicht verändert, er also gesichert werden soll.

  • Die Regelungsanordnung dient dem Zweck, eine vorläufige Regelung bezüglich eines strittigen Rechtsverhältnisses (beziehungsweise eines Rechts für den Antragsteller) zu treffen, damit wesentliche Nachteile vermieden werden können. Dem Antragsteller geht es also um eine Erweiterung seines Rechtskreises.

Die Abgrenzung von Sicherungs- und Regelungsanordnung entscheidet über den richtigen Anordnungsgrund im Rahmen des § 123 VwGO: Während die Sicherungsanordnung einen bestehenden Zustand vor Veränderung schützt, zielt die Regelungsanordnung auf eine vorläufige Erweiterung des Rechtskreises des Antragstellers ab. Beide Antragsarten stehen gemäß § 123 V VwGO subsidiär zu den §§ 80, 80a VwGO und erfordern eine Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen, die sich an der freien Beweiswürdigung des Gerichts orientiert (§ 108 I VwGO). Ausführlich dazu der Artikel zu Einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO).

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