Definition
Die Schutznormtheorie ist die maßgebliche Methode zur Bestimmung eines subjektiv-öffentlichen Rechts im Rahmen der Klagebefugnis nach § 42 II VwGO. Danach vermittelt eine Norm dann ein subjektives Recht, wenn sie nicht ausschließlich dem Allgemeininteresse dient, sondern zumindest auch dem Schutz der Interessen eines individualisierbaren Personenkreises zu dienen bestimmt ist (sog. drittschützende Norm).
Klausurhinweis: Zu prüfen ist anhand von Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte und Zweck der Norm, ob sie einen abgrenzbaren, von der Allgemeinheit unterscheidbaren Personenkreis vor einer bestimmten Art von Schäden schützen soll.
Die Schutznormtheorie hat die frühere Interessentheorie abgelöst und ist heute in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig anerkannt. Praktische Bedeutung entfaltet sie vor allem bei Nachbar- und Konkurrentenklagen, etwa im Baurecht (z. B. Abstandsflächenrecht) oder im Umweltrecht, wo zu klären ist, ob eine öffentlich-rechtliche Norm auch dem Schutz des Nachbarn oder Konkurrenten dient. Klassische Beispiele drittschützender Normen sind bauordnungsrechtliche Abstandsvorschriften, während rein objektiv-rechtliche Verfahrensvorschriften regelmäßig keinen Drittschutz vermitteln. Die Theorie ist zentraler Bestandteil der Zulässigkeitsprüfung bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen Dritter.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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