Definition
Unter einer schweren Gesundheitsschädigung versteht man einen pathologischen Zustand von einer gewissen Schwere und Langwierigkeit.
Beachte: Der Begriff der schweren Gesundheitsschädigung ist nicht mit der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB gleichzusetzen. Die schwere Gesundheitsschädigung erfasst noch weitere Fälle als die der schweren Körperverletzung. Der Begriff der schweren Gesundheitsschädigung wird also extensiver ausgelegt.
Der Begriff taucht u. a. bei Qualifikationstatbeständen wie § 250 I Nr. 1 lit. c StGB oder § 239a III StGB auf und darf nicht mit den engeren Erfolgsqualifikationen des § 226 StGB verwechselt werden. Da bereits ein langwieriger, ernsthafter Krankheitszustand genügt, ist die Schwelle niedriger als bei den in § 226 I StGB abschließend aufgezählten Verletzungsfolgen. Zur Abgrenzung siehe § 226 StGB (Schwere Körperverletzung).
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