Schutzzweck der Norm

Definition

Schutzzweck der Norm ist ein wertendes Zurechnungskriterium: Ein Erfolg oder Schaden wird dem Verursacher nur zugerechnet, wenn er nach Art und Entstehungsweise gerade auf der Verwirklichung derjenigen Gefahr beruht, vor der die verletzte Norm schützen soll. Im Zivilrecht begrenzt er neben der Adäquanz die Haftung (z. B. bei § 823 I, II BGB), im Strafrecht ist er Teil der objektiven Zurechnung (Schutzzweck- bzw. Rechtswidrigkeitszusammenhang).

Die Lehre vom Schutzzweck der Norm ist eine wertende Korrektur der weiten Äquivalenztheorie. Im Deliktsrecht wird sie bei der haftungsbegründenden wie bei der haftungsausfüllenden Kausalität geprüft, etwa bei Verfolgerfällen, Schockschäden oder Folgeschäden durch Dritte. Im Strafrecht spielt sie vor allem bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Rolle: Wer zu schnell fährt, haftet nicht schon deshalb für einen Unfall, weil er wegen des Rasens früher an der Unfallstelle war. Typische Klausurstichworte sind Gelegenheitsursache und allgemeines Lebensrisiko. Besonders bedeutsam ist das Kriterium bei Schutzgesetzen i. S. d. § 823 II BGB, deren persönlicher und sachlicher Schutzbereich stets zu prüfen ist.

4,9 bei Google · über 10.000 Studierende

In der App lernst du mit Fällen weiter.

Lernpfade und geführte Fälle findest du in der Bibliothek.