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Definition: Schutzgesetz

Definition

Unter einem Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB ist jede Rechtsnorm zu verstehen, die nicht nur die Allgemeinheit, sondern (auch) einzelne Bürger schützt.

Ob eine Norm Schutzgesetzcharakter hat, entscheidet die Schutzzwecklehre: Geprüft werden der persönliche (wer ist geschützt?), sachliche (welche Schäden?) und modale (auf welche Art?) Schutzbereich. Neben zahlreichen Strafgesetzen (z. B. §§ 223, 263 StGB) kommen nach Art. 2 EGBGB auch Verordnungen und Satzungen als Schutzgesetz in Betracht. Ausführlich mit Prüfungsschema im Artikel § 823 II BGB.

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