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Definition: Schuldverhältnis im weiteren Sinne

Definition

Das Schuldverhältnis im weiteren Sinne (§ 241 I, II BGB) stellt die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner dar und umfasst sowohl Leistungspflichten (§ 241 I BGB) als auch Rücksichtspflichten (§ 241 II BGB).

Aus dieser umfassenden Rechtsbeziehung erwachsen neben den Leistungspflichten auch Rücksichtspflichten nach § 241 II BGB, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann. Entstehen kann sie durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes. Für die Klausur wichtig: § 280 I BGB setzt ein solches Schuldverhältnis voraus – hier lohnt begriffliche Präzision. Einen systematischen Überblick bietet der Artikel Arten von Schuldverhältnissen im weiteren Sinne.

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