Definition
Schuld ist im Strafrecht die persönliche Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen Tat: Dem Täter wird vorgeworfen, dass er sich für das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich rechtmäßig verhalten konnte (BGHSt 2, 194).
Die Schuld ist nach h. M. die dritte Stufe der Straftatprüfung, nach Tatbestand und Rechtswidrigkeit. In der Klausur wird sie meist nur kurz festgestellt und ausführlicher geprüft, wenn der Sachverhalt Hinweise auf Schuldausschlussgründe enthält: Schuldunfähigkeit wegen Alters oder seelischer Störung (§§ 19, 20 StGB), unvermeidbarer Verbotsirrtum (§ 17 S. 1 StGB) oder entschuldigender Notstand (§ 35 StGB).
Von der strafrechtlichen Schuld ist das zivilrechtliche Verschulden zu unterscheiden (§ 276 BGB).
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