Definition
Relative Geschäftsunfähigkeit bezeichnet das fehlende Verständnis für schwierige Geschäfte, wie etwa Versicherungsverträge.
Die relative Geschäftsunfähigkeit ist eine im Betreuungsrecht gebräuchliche, gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Kategorie: Sie erfasst betreute Personen, die zwar grundsätzlich geschäftsfähig sind, die Tragweite eines konkreten, komplexen Geschäfts jedoch nicht erfassen können; insoweit finden die §§ 104 ff. BGB entsprechende Anwendung. Von der partiellen Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB), die krankheitsbedingt eng umgrenzte Lebensbereiche betrifft, unterscheidet sie sich durch ihren Anknüpfungspunkt in der individuellen Betreuungssituation.
Vertiefend: Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB).
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