Definition
Eine Rechtsverordnung ist eine Rechtsnorm, die nicht vom Parlament, sondern von der Exekutive (Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung) aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird. Nach Art. 80 I GG müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden (Bestimmtheitsgebot); zudem muss die Rechtsgrundlage in der Verordnung angegeben werden (Zitiergebot, Art. 80 I 3 GG). Rechtsverordnungen sind Gesetze im materiellen, aber nicht im formellen Sinne.
Klausurhinweis: Rechtsverordnungen von der parlamentarischen Gesetzgebung (Gesetz im formellen und materiellen Sinn) und von der Satzung abgrenzen.
Die Rechtsverordnung ist ein zentrales Institut des Staatsorganisationsrechts und taucht regelmäßig im Zusammenhang mit dem Gewaltenteilungsprinzip und dem Vorbehalt des Gesetzes auf. Klausurrelevant ist insbesondere die Prüfung der formellen und materiellen Anforderungen des Art. 80 I GG an die Ermächtigungsgrundlage, etwa im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung eines auf die Verordnung gestützten Verwaltungsakts. Daneben ist die Abgrenzung zu Satzungen und Verwaltungsvorschriften ein beliebter Nebenschauplatz, da diese jeweils unterschiedlichen Rechtmäßigkeitsmaßstäben unterliegen.
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