Definition
Ein Rechtsverhältnis ist die rechtliche Beziehung verschiedener Personen zueinander (oder einer Person zu einer Sache), die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm ergibt.
Der Begriff des Rechtsverhältnisses bildet die zentrale Bezugsgröße für die Feststellungsklage nach § 256 I ZPO, die sich stets nur auf ein bestimmtes, gegenwärtiges Rechtsverhältnis richten darf, nicht auf abstrakte Rechtsfragen oder bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses. Auch im materiellen Recht dient der Begriff zur Abgrenzung bloßer Gefälligkeiten von rechtlich bindenden Beziehungen, etwa im Rahmen des Rechtsbindungswillens bei Verträgen.
Vertiefend: Allgemeine Feststellungsklage.
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