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Definition: Putativnotwehrexzess

Definition

Putativnotwehrexzess liegt vor, wenn der Täter irrig eine Notwehrlage annimmt (Putativnotwehr) und bei der vermeintlichen Verteidigung zusätzlich die Grenzen der nur vorgestellten Notwehr überschreitet. Seine rechtliche Behandlung ist umstritten: Nach h. M. ist § 33 StGB mangels tatsächlicher Notwehrlage nicht anwendbar, es gelten die Regeln des Verbotsirrtums (§ 17 StGB); nach a. A. wird § 33 StGB analog angewendet.

Der Putativnotwehrexzess verbindet zwei Irrtumsebenen und ist deshalb ein beliebter Klausurfall. Zuerst ist zu prüfen, ob die Verteidigung auch nach der Vorstellung des Täters erforderlich gewesen wäre: Dann liegt lediglich ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor. Erst wenn der Täter selbst nach seiner Vorstellung über das Erforderliche hinausgeht, stellt sich die Exzessfrage.

Abzugrenzen ist der Fall vom Notwehrexzess nach § 33 StGB, bei dem die Notwehrlage tatsächlich besteht.

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