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Definition: Programm

Definition

  • Ein Programm ist jede in Form von Daten fixierte, aus einer Folge von Einzelbefehlen bestehende Anweisung an den Computer.

  • Ein Programm ist unrichtig gestaltet, wenn es durch den Täter so erstellt oder verändert wird, dass es die ihm gestellten Aufgaben nicht mehr zutreffend – also nicht entsprechend dem Willen des Berechtigten – erfüllt. Die unrichtige Gestaltung des Programms ist eine Tatbestandsvariante des Computerbetrugs (§ 263a I StGB).

Die unrichtige Gestaltung des Programms bildet die erste von vier Tatvarianten des Computerbetrugs und ist von der zweiten Variante – der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten – abzugrenzen: Während Var. 1 den Verarbeitungsalgorithmus selbst manipuliert, betrifft Var. 2 lediglich fehlerhafte Eingabedaten bei unverändertem Programm. Praktisch relevant wird Var. 1 etwa bei manipulierten Abrechnungs- oder Buchhaltungsprogrammen, die automatisiert falsche Ergebnisse produzieren. Das vollständige Prüfungsschema und weitere Tatvarianten erläutert der Artikel zu § 263a StGB (Computerbetrug).

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