Definition
Von einem Publikationsexzess spricht man, wenn eine ehrenrührige Tatsache in einer Weise öffentlich gemacht wird, dass der Betroffene die Veröffentlichung nicht mehr hinnehmen muss, weil es an einem öffentlichen Informationsinteresse fehlt. Dogmatisch handelt es sich um ein Überschreiten des Rechtfertigungsrahmens der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB).
Praktisch relevant wird der Publikationsexzess vor allem bei wahren, aber ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten, wie sie im Artikel zu § 192 StGB im Rahmen der Formalbeleidigung diskutiert werden. Während § 192 StGB die Wahrheit der Aussage unerheblich macht, entscheidet erst die Rechtfertigungsprüfung nach § 193 StGB, ob die Verbreitung zulässig war. Der Publikationsexzess markiert dabei die Grenze zulässiger Interessenwahrnehmung.
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