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Definition: Primäransprüche

Definition

Primäransprüche sind die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten. Als Sekundäransprüche werden diejenigen Ansprüche bezeichnet, die dann einschlägig sind, wenn die Primäransprüche nicht erfüllt werden.

Die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundäransprüchen strukturiert das gesamte Leistungsstörungsrecht: Primäransprüche zielen auf die ursprünglich geschuldete Leistung, Sekundäransprüche wie Schadens- oder Aufwendungsersatz treten hinzu, wenn die Primärleistung ausbleibt oder mangelhaft ist. Für die Anspruchsprüfung in der Klausur ist die saubere Trennung beider Ebenen unerlässlich, insbesondere bei der Konkurrenz von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen.

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