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Definition: Praktische Konkordanz

Definition

Praktische Konkordanz ist ein verfassungsrechtliches Interpretations- und Abwägungsprinzip, das bei der Kollision gleichrangiger Verfassungsrechte ansetzt. Ziel ist stets ein ausbalancierter Ausgleich, der beiden kollidierenden Rechten möglichst volle Wirksamkeit zugesteht, ohne dass eines auf Kosten des anderen vollständig zurücktritt.

Das Prinzip der praktischen Konkordanz, maßgeblich geprägt von Konrad Hesse, ist das zentrale Werkzeug zur Auflösung von Grundrechtskollisionen, wenn ein Grundrecht ohne geschriebenen Gesetzesvorbehalt mit kollidierendem Verfassungsrecht zusammentrifft (verfassungsimmanente Schranken). Statt einer starren Vorrangregel verlangt es einen schonenden Ausgleich, der beiden Gütern zu möglichst weitgehender Entfaltung verhilft. Prüfungsmaßstab ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Klausurrelevant sind etwa die Konflikte zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht oder zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Einordnung und Prüfungsaufbau bei kollidierenden Grundrechten vertieft der Beitrag Konkurrenzen von Grundrechten.

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