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Definition: Presse

Definition

Presse im Sinne des Art. 5 I 2 GG sind alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse.

Der Pressebegriff ist bewusst weit gefasst und erfasst neben klassischen Zeitungen und Zeitschriften grundsätzlich jedes Druckerzeugnis, das zur Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis bestimmt ist – unabhängig von Auflage, Qualität oder Seriosität des Inhalts. Nach herrschender Meinung werden auch Bild- und Tonträger sowie unter bestimmten Voraussetzungen elektronische Angebote vom Schutzbereich erfasst, wenn bei ihnen der „Eindruck des gedruckten Wortes“ entsteht. Examensrelevant ist die Einordnung neuer Medienformate in dieses klassische Begriffsverständnis. Vertiefend: Art. 5 I 2 GG (Pressefreiheit).

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