Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Öffentliche Sicherheit

Definition

Öffentliche Sicherheit ist die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Bestands und der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen. Sie ist neben der öffentlichen Ordnung Schutzgut der polizeirechtlichen Generalklauseln.

In der Klausur prüfst du die öffentliche Sicherheit als Schutzgut im Rahmen der Gefahr: Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für ein Schutzgut eintritt. Davon abzugrenzen ist die öffentliche Ordnung, also die Gesamtheit ungeschriebener Regeln, deren Befolgung nach den herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen unerlässlich für ein geordnetes Gemeinschaftsleben ist.

Da bereits jeder Verstoß gegen eine Rechtsnorm die objektive Rechtsordnung berührt, ist die öffentliche Sicherheit der weitaus praxisrelevantere Begriff. Der Schutz privater Rechte ist nach den Polizeigesetzen dagegen nur subsidiär.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten