Naturalobligation

Definition

Naturalobligation (unvollkommene Verbindlichkeit) ist eine Verbindlichkeit, die nicht einklagbar und nicht erzwingbar ist, aber einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen einer freiwillig erbrachten Leistung bildet. Hauptbeispiele sind Spiel und Wette (§ 762 I 1 BGB), Lotterie- und Ausspielverträge ohne staatliche Genehmigung (§ 763 BGB) sowie der Ehemaklerlohn (§ 656 I 1 BGB); das Geleistete kann jeweils nicht zurückgefordert werden (§ 762 I 2 BGB, § 656 I 2 BGB).

Klausurrelevant ist die Naturalobligation vor allem im Bereicherungsrecht: Weil sie einen Rechtsgrund für die Leistung bildet, scheitert eine Rückforderung nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB. Teils werden auch verjährte Forderungen hierzu gezählt; auch hier schließt § 214 II 1 BGB die Rückforderung aus, anders als Spielschulden bleiben sie aber einklagbar, solange die Einrede nicht erhoben wird.

Achtung bei Sicherungsgeschäften: Nach § 762 II BGB begründet auch ein Schuldanerkenntnis zur Erfüllung einer Spielschuld keine Verbindlichkeit.

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