Definition
Natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
Die natürliche Person ist von der juristischen Person und der rechtsfähigen Personengesellschaft abzugrenzen. Rechtsfähigkeit ist zudem nicht mit Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen: Jeder Mensch ist rechtsfähig, die Geschäftsfähigkeit hängt dagegen vom Alter und von der Einsichtsfähigkeit ab (§§ 104 ff. BGB).
Praktische Bedeutung hat der Begriff im Verbraucherrecht: Verbraucher kann nur eine natürliche Person sein (§ 13 BGB), Unternehmer dagegen auch eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft (§ 14 I BGB).
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