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Definition: Naturalrestitution

Definition

Naturalrestitution im Sinne des § 249 I BGB ist die Herstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestünde.

Die Naturalrestitution ist die im deutschen Schadensrecht vorrangige Form des Schadensersatzes und Ausdruck des Grundsatzes der Totalreparation. Von ihr abzugrenzen ist der Geldersatz: Nach § 249 II BGB kann der Geschädigte bei Personen- oder Sachschäden den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen, während § 251 BGB die Kompensation in Geld vorsieht, wenn die Herstellung unmöglich oder unzureichend ist. Klausurrelevant sind die Berechnung des Herstellungsaufwands, die Frage fiktiver Reparaturkosten sowie die Grenze der Unverhältnismäßigkeit nach § 251 II BGB.

Vertiefend: Art und Umfang des Schadensersatzes (§§ 249 ff. BGB).

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