Definition
Die natürliche Willensfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, im konkreten Moment überhaupt einen freien, tatsächlichen Willensentschluss zu fassen.
Die natürliche Willensfähigkeit ist von der Einwilligungsfähigkeit zu unterscheiden: Während letztere die Einsichts- und Urteilsfähigkeit hinsichtlich Bedeutung und Tragweite des Eingriffs betrifft, geht es bei der natürlichen Willensfähigkeit um die schlichte tatsächliche Fähigkeit, überhaupt einen eigenen Willen zu bilden. Fehlt sie, etwa bei Bewusstlosigkeit, scheidet eine wirksame Einwilligung von vornherein aus. Die Systematik der rechtfertigenden Einwilligung stellt der entsprechende Artikel dar.
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