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Definition: Merkantiler Minderwert

Definition

Der merkantile Minderwert ist die Wertminderung, die einer beschädigten Sache – typischerweise einem Kfz – trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur verbleibt, weil der Markt ihr wegen des Verdachts verborgener Schäden einen geringeren Verkaufswert beimisst.

Klausurhinweis: Der merkantile Minderwert ist neben den Reparaturkosten nach § 251 I BGB zu ersetzen, auch wenn der Geschädigte die Sache behalten will.

Der merkantile Minderwert ist vom technischen Minderwert abzugrenzen, der auf tatsächlich verbliebenen Mängeln beruht. Nach der Rechtsprechung kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich verkauft; der Schaden ist bereits mit der Beschädigung eingetreten (BGHZ 35, 396).

Starre Grenzen für Alter oder Laufleistung gibt es nicht mehr (BGH, NJW 2005, 277). Bei reinen Bagatellschäden scheidet ein Minderwert aber regelmäßig aus. Im Kaufrecht kann die verschwiegene Unfalleigenschaft einen Sachmangel begründen.

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