Definition
Ein Missbrauch ist ein Überschreiten des rechtlichen Dürfens im Rahmen des rechtlichen Könnens (§ 266 I Alt. 1 StGB).
Der Missbrauchstatbestand des § 266 I Alt. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter im Außenverhältnis wirksam über fremdes Vermögen verfügen oder sich verpflichten kann, diese Befugnis im Innenverhältnis aber pflichtwidrig überschreitet. Er ist nach herrschender Meinung als lex specialis vorrangig vor dem weiter gefassten Treubruchstatbestand des § 266 I Alt. 2 StGB zu prüfen. Umstritten ist, ob auch beim Missbrauchstatbestand eine Vermögensbetreuungspflicht erforderlich ist. Vertiefend dazu der Artikel § 266 StGB (Untreue).
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