Definition
Der Mietvertrag ist die zeitweise Überlassung einer Sache gegen Entrichtung des vereinbarten Entgelts.
Der Mietvertrag zählt zu den praktisch bedeutsamsten Schuldverhältnissen des BGB und ist als gegenseitiger Vertrag ausgestaltet. Für Studium und Examen sind vor allem die Abgrenzung zu Pacht und Leihe, die Hauptleistungspflichten beider Parteien sowie die Besonderheiten des sozialen Wohnraummietrechts relevant. Wer Aufbau, Gewährleistungsrechte und Kündigungsregeln des Mietverhältnisses sicher beherrscht, ist für mietrechtliche Klausuren gut gerüstet. Einen systematischen Einstieg bietet der Artikel zu den Grundlagen des Mietrechts.