Definition
Konfusion tritt ein, wenn Forderung und Schuld sich in derselben Person vereinigen.
Die Konfusion ist neben Erfüllung, Aufrechnung und Erlass ein gesetzlich nicht ausdrücklich geregelter Erlöschensgrund und begegnet Studierenden vor allem im Erbrecht, wenn Gläubiger und Schuldner durch Erbfolge identisch werden. In Klausuren lohnt eine saubere Abgrenzung zur Konsolidation im Sachenrecht. Einen systematischen Überblick über sämtliche Erlöschensgründe bietet unser Artikel Erlöschen von Forderungen.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
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