Definition
Nach der Kombinationsformel ist das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, sodass sein Tun ohne wesentliche Zwischenakte – d. h. ohne weiteren Willensimpuls oder eine Mitwirkungshandlung eines anderen – in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht. Sie konkretisiert das unmittelbare Ansetzen zur Tat i. S. d. § 22 StGB.
Die Kombinationsformel verbindet die subjektive Tätervorstellung mit einer objektiven Betrachtung des Tatablaufs und dient der Konkretisierung des unmittelbaren Ansetzens beim Versuch nach § 22 StGB. Sie grenzt sich damit sowohl von rein subjektiven Theorien, die allein auf die Vorstellung des Täters abstellen, als auch von rein objektiven Ansätzen ab, die das äußere Tatgeschehen isoliert betrachten. Entscheidend ist, ob nach dem Tatplan zwischen der Handlung und der Tatbestandsverwirklichung keine wesentlichen Zwischenschritte mehr erforderlich sind, sodass das Geschehen ohne weiteres Zutun in die Tatbestandsverwirklichung übergehen kann.
Lerne Definitionen nicht isoliert, sondern verknüpft mit Fällen, Lernpfaden, Karteikarten und deinem persönlichen Lernfortschritt.
Ohne Zahlungsdaten



Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.
Ohne Zahlungsdaten