Definition
Die körperliche Untersuchung ist nach § 81a StPO die Suche nach Gegenständen oder Spuren im Innern des Körpers oder die Feststellung der Körperbeschaffenheit.
Die körperliche Untersuchung ist von der Durchsuchung am Körper klar abzugrenzen: Während die Durchsuchung äußerlich zugängliche Bereiche und die Kleidung betrifft, erlaubt § 81a StPO gezielte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, etwa Blutentnahmen oder die Untersuchung von Körperöffnungen mit medizinischen Hilfsmitteln. Wegen der Grundrechtsrelevanz gelten erhöhte Anforderungen an Anordnungskompetenz und Verhältnismäßigkeit. Die exakte Abgrenzung zwischen beiden Maßnahmen entscheidet über die anwendbare Ermächtigungsgrundlage und ist ein häufiger Klausurschwerpunkt im Strafprozessrecht.
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