Definition
Körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 I Alt. 1 StGB ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
Die körperliche Misshandlung ist eine der beiden wesentlichen Tatbestandsalternativen der Körperverletzung nach § 223 StGB – neben der Gesundheitsschädigung. In welchen Fällen sie vorliegt, wie zwischen körperlichem Wohlbefinden und körperlicher Unversehrtheit zu unterscheiden ist und wo die Bagatellgrenze verläuft, wird im Artikel § 223 StGB (Körperverletzung) ausführlich erklärt – mit Beispielen und Abgrenzungen.