Definition
Ein Körperglied ist ein nach außen in Erscheinung tretender Körperteil, der mit dem Rumpf oder einem anderen Körperteil durch ein Gelenk verbunden ist. Der Verlust eines wichtigen Gliedes des Körpers ist Bezugspunkt der schweren Körperverletzung nach § 226 I Nr. 2 StGB.
Maßgeblich für den Begriff des Körperglieds ist die Gelenkverbindung mit dem Rumpf, weshalb etwa Arme, Beine, Finger oder Zehen erfasst sind, nicht aber innere Organe. Ob ein Glied überhaupt "wichtig" im Sinne des § 226 I Nr. 2 StGB ist, richtet sich nach der körperlichen Bedeutung für den konkret Betroffenen und nicht nach einer abstrakt-generellen Betrachtung. Vertiefend dazu im Artikel § 226 StGB (Schwere Körperverletzung).
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