Definition
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 I HGB). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 II HGB).
§ 1 HGB regelt nur den Istkaufmann. Daneben stehen der Kannkaufmann (§§ 2, 3 HGB), der Formkaufmann (§ 6 HGB i. V. m. etwa § 3 I AktG oder § 13 III GmbHG) und der Scheinkaufmann, der sich nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung wie ein Kaufmann behandeln lassen muss.
In Klausuren ist die Kaufmannseigenschaft der Türöffner zum Handelsrecht: Erst sie macht etwa § 343 HGB (Handelsgeschäfte) und die Rügeobliegenheit beim Handelskauf (§ 377 HGB) anwendbar. Freiberufler sind mangels Gewerbebetriebs grundsätzlich keine Kaufleute.
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