Definition
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Art entfiele (conditio-sine-qua-non-Formel).
Die Kausalität bildet im objektiven Tatbestand des Erfolgsdelikts die erste Zurechnungsstufe und wird über die Äquivalenztheorie bestimmt. Weil die conditio-sine-qua-non-Formel bei alternativer, kumulativer und hypothetischer Kausalität an Grenzen stößt, wird sie durch die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung präzisiert und auf zweiter Stufe durch die objektive Zurechnung korrigiert. Examensklassiker sind atypische Kausalverläufe und der Abbruch rettender Kausalität. Die Fallgruppen und Theorien erläutert der Artikel zur Kausalität im Strafrecht.
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