Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Kennzeichen

Definition

Kennzeichen sind Zeichen oder Symbole, die lediglich der Individualisierung, Identifizierung, Herkunftssicherung oder Eigentumszuweisung eines Gegenstandes dienen. Ihnen fehlt die entscheidende Funktion einer Urkunde (§ 267 I StGB), eine menschliche Gedankenerklärung zur Beweisführung im Rechtsverkehr zu verkörpern; mangels Beweisbestimmung sind sie daher – in Abgrenzung zum Beweiszeichen – keine Urkunden. Beispiele sind ein Eigentümerstempel in Büchern, ein Wäschemonogramm oder eine einfache Plombe an einem Postsack.

Kennzeichen begegnen im Alltag häufig als Eigentumsvermerke oder Herkunftsangaben, etwa Namensschilder, Fabrikstempel oder Wäschemonogramme. Strafrechtlich bleiben sie irrelevant für § 267 StGB, solange ihnen die Beweisbestimmung fehlt. Die Abgrenzung zum Beweiszeichen ist in der Klausur ein beliebter Prüfungsstein, da von ihr abhängt, ob überhaupt eine Urkunde vorliegt. Näheres im Artikel zu § 267 StGB.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2026 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten