Constellatio Logo Icon
InhalteFeaturesLernpfadePreisMagazinRoadmapÜber unsAnmelden

Definition: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Definition

Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist eine gewohnheitsrechtlich anerkannte Erklärung, deren Bindungswirkung aus § 346 HGB i.V.m. § 242 BGB folgt. Es ist

  • die Bestätigung eines früheren Vertragsschlusses, bei dem noch nicht alle Punkte fixiert wurden, unter Wiedergabe des Vertragsinhalts oder

  • die Bestätigung eines gescheiterten Vertragsschlusses oder

  • die Wiedergabe vorangegangener Vertragsverhandlungen, die noch nicht zum Vertragsschluss geführt haben.

Die Besonderheit liegt darin, dass das Schweigen des Empfängers als Zustimmung zum bestätigten Inhalt gilt – eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Schweigen keine Willenserklärung ist. Voraussetzung ist, dass beide Parteien Kaufleute oder kaufmannsgleich sind, dem Schreiben Vertragsverhandlungen vorausgingen und der Bestätigende redlich ist. In der Klausur ist das KBS vom kaufmännischen Schweigen nach § 362 HGB abzugrenzen. Wer den Inhalt nicht gegen sich gelten lassen will, muss unverzüglich widersprechen. Vertiefend zu den Handelsgeschäften.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten

Flag
Flag
Background lines

Bereit, Jura digital zu lernen?

Mach dir dein eigenes Bild unseres Digitalen Compagnons und erlebe, mit wie viel Freude man Jura im Jahr 2025 lernen kann.

Kostenlos ausprobieren

Ohne Zahlungsdaten