Definition
Die Globalzession ist die Abtretung (§ 398 BGB) aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen eines Schuldners aus einem bestimmten Geschäftsbereich an einen Gläubiger, in der Regel eine Bank, zur Sicherung eines Kredits (Sicherungszession). Künftige Forderungen können im Voraus abgetreten werden, wenn sie spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung hinreichend bestimmbar sind; der Forderungsübergang vollzieht sich dann mit dem Entstehen der Forderung. Kollidiert die Globalzession mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt, ist sie ohne dingliche Teilverzichtsklausel nach § 138 I BGB sittenwidrig.
Die Globalzession ist ein zentrales Kreditsicherungsmittel und ein Klassiker der Zivilrechtsklausur, vor allem im Zusammenspiel mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Tritt der Sicherungsgeber dieselben künftigen Kaufpreisforderungen zunächst global an die Bank und später an den Vorbehaltslieferanten ab, spräche das Prioritätsprinzip für die frühere Globalzession. Die Rechtsprechung löst den Konflikt über die Vertragsbruchtheorie: Ohne dingliche Teilverzichtsklausel verleitet die Bank den Schuldner zum Vertragsbruch gegenüber seinen Lieferanten. Typische Fehler sind das Übersehen des Bestimmbarkeitserfordernisses sowie die Verwechslung mit dem Factoring, das einen Forderungskauf nach § 453 I BGB darstellt und bei dem die Globalzession nur das Erfüllungsgeschäft bildet.